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3 Fälle aus der Praxis



Fall1: Der tägliche Kampf um die Liegestühle

Fast jeder Strandurlauber kennt ihn, den "täglichen Kampf um Liegestühle" (Sachverhalt zum Stichwort: "Liegestuhl"). So ärgerlich dieser - oft aussichtslose - Kampf im Einzelfall sein mag, als preismindernd kann er von frustrierten Urlaubern nicht geltend gemacht werden: 0%, entschied das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (10 C 772/04h), "der tägliche Kampf um Liegestuhl und Sonnenschirm" gehöre "bereits mehr oder weniger zum Pflichtprogramm eines Pauschalurlaubes"

Fall 2: Urlaub ohne Pommes und Eis

"Papa, ich will Pommes!" - Allein, Pommes frites sind im All-inclusive-Paradies nicht inbegriffen, ebenso wenig wie - was fast noch schlimmer ist - Speiseeis für die Kleinen. Ein Skandal, befand eine urlaubende Familie, leider in Überschätzung des Begriffes "all inklusive": Beides sei " bei Buchung einer Pauschalreise als Familienpaket oder Preishit nicht als gewöhnlich vorauszusetzen", befand das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (1 R 314/03b) und erkannte ergo auf 0% Preisminderung.

Fall 3: Brechdurchfall durch Pizzaflade?

Brechdurchfall gehört - besonders bei Kindern - zu den häufigsten Übeln bei Urlaub in südlichen Gefilden. Häufig glaubt man auch, die Ursache zu kennen; in einem Fall geriet eine "möglicherweise verdorbene Pizzaflade" (Sachverhalt zum Stichwort: "Krankheiten") unter Verdacht. Ärgerlich, aber "da der Anscheinsbeweis nicht erbracht ist, wenn der Brechdurchfall auch durch Hitze verursacht werden kann und andere Familienmitglieder nicht erkrankt sind, obwohl sie das gleiche Essen konsumierten", befand das Handelsgericht Wien (20 R23/02x): 0% Preisminderung.

 

 

 

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